Datenabfrage des BFP für die GEMA

In dem mit der VG Musikedition für die GEMA geschlossenen Pauschalvertrag hat die VEF sich zur Durchführung einer zwölfmonatigen Stichprobe für die uns eingeräumten Musiknutzungsrechte verpflichtet. Sie dient der sachgerechten Verteilung der von uns gezahlten Vergütungen für die von uns genutzten Musikwerke auf die Komponis-ten und Textdichter. Die Erhebung ist auf den Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2027 festgelegt.

Wichtig: Zu erfassen sind nur Musikstücke oder Liedbeiträge, die in unseren Gottesdiensten vorgetragen oder eingespielt werden und bei denen die Gemeinde nicht mitsingt.

Für die Meldung bekommen BFP-Gemeinden einen personalisierten Zugangslink, der jeweils für die entsprechende Gemeinde gültig ist. Ohne diesen Link ist keine Eingabe möglich.